Biomasseforschungszentrum skizziert Änderungsvorschläge für das Ausschreibungsdesign im EEG 2017

Leipzig, 04.06.2018. Mit der aktuellen Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) wurde die zukünftige Förderung von Biomasseanlagen und anderen erneuerbaren Energieträgern auf ein Ausschreibungsverfahren umgestellt. Obwohl das Volumen von ca. 122 MWel installierter Leistung in der ersten Ausschreibungsrunde nicht vollständig ausgeschöpft wurde, lassen sich aus den ersten Erfahrungen bereits konkrete Vorschläge zur Verbesserung des Ausschreibungsdesigns ableiten. In einer jetzt vorgelegten Stellungnahme haben Wissenschaftler des DBFZ insgesamt sechs Änderungsvorschläge skizziert, welche auch Vorschläge von Verbänden aus der Bioenergiebranche berücksichtigen.

Im September 2017 wurde im Rahmen des novellierten Erneuerbare-Energien-Gesetzes die erste Ausschreibungsrunde für Bioenergieanlagen durchgeführt. Unter anderem aufgrund der langen durchschnittlichen Vergütungs-Restlaufzeit der meisten Bioenergieanlagen, zeigte sich, dass das Interesse bislang noch verhalten ist. Das Ausschreibungsvolumen betrug ca. 122 MWelinstallierte Leistung. Von 33 Geboten mit einem Volumen von rund 41 MWel erhielten 24 Gebote mit einem Volumen von rund 28 MWel einen Zuschlag.

Obwohl das Volumen in der ersten Ausschreibungsrunde folglich nicht ausgeschöpft wurde, lassen sich aus den ersten Erfahrungen bereits konkrete Änderungsvorschläge zur Verbesserung des Ausschreibungsdesigns ableiten. So fordert das DBFZ in der jetzt vorgelegten Stellungnahme u.a. eine Verhinderung des Abbruchs der Flexibilisierung von Bestandsanlagen, die Erhöhung des Wettbewerbs im Ausschreibungsverfahren, eine Förderung der Güllevergärung außerhalb des Ausschreibungsverfahrens sowie die Verlängerung des Ausbaukorridors mit dem Ziel, den Technologiepfad zu erhalten. Auch eine Förderung von Kleinanlagen sowie ein Anreize zur Sektorkopplung sollten im Zuge der nächsten Novellierung angestrebt werden. 

"Das Ziel des Ausschreibungsdesigns muss sein, den Wettbewerb innerhalb der Ausschreibungen für Biomasseanlagen zu erhöhen und Perspektiven für die Entwicklung des Anlagenbestands aufzuzeigen. Die Politik muss sich entscheiden, wie die Bioenergie im Rahmen des EEG weiterentwickelt werden soll. Sowohl für den möglichen Ausbau zur Flexibilisierung von Biogasanlagen als auch dem Ausbaupfad nach 2022 muss der politische Rahmen festgelegt werden", so Mattes Scheftelowitz, einer der Autoren der Stellungnahme.

 

Download

Das Dokument des DBFZ kann unter dem folgenden Link heruntergeladen werden: 
www.dbfz.de/pressemediathek/weitere-publikationen/studien-statements/

 

Hintergrund EEG:

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) regelt seit dem Jahr 2000 den Ausbau der erneuerbaren Energien und wurde seither in mehreren Stufen novelliert. Ziel ist es, den Anteil der erneuerbaren Energien an der Stromversorgung bis zum Jahr 2050 auf bis zu 80 Prozent zu steigern. Deutschland hatte im Jahr 2016 ca. 7,2 GW installierter elektrischer Leistung von Biomasseanlagen im EEG, die insgesamt 41 TWhel Strom produziert haben. 2017 sind geschätzte 200 Anlagen hinzugekommen – vor allem im Kleinanlagenbereich, der außerhalb der Ausschreibungsverpflichtung liegt. Bedingt durch die politischen  Rahmenbedingungen und das aktuelle EEG 2017 gehen Schätzungen des DBFZ aktuell von einer Absenkung der Stromerzeugung von derzeit 33 TWh (2017) auf unter 40 % im Jahr 2035 aus.

Smart Bioenergy – Innovationen für eine nachhaltige Zukunft 

Das Deutsche Biomasseforschungszentrum arbeitet als zentraler und unabhängiger Vordenker im Bereich der energetischen und stofflichen Biomassenutzung an der Frage, wie die begrenzt verfügbaren Biomasseressourcen nachhaltig und mit höchster Effizienz und Effektivität zum bestehenden und zukünftigen Energiesystem beitragen können. Im Rahmen der Forschungstätigkeit identifiziert, entwickelt, begleitet, evaluiert und demonstriert das DBFZ die vielversprechendsten Anwendungsfelder für Bioenergie und die besonders positiv herausragenden Beispiele gemeinsam mit Partnern aus Forschung, Wirtschaft und Öffentlichkeit. Mit der Arbeit des DBFZ soll das Wissen über die Möglichkeiten und Grenzen einer energetischen und integrierten stofflichen Nutzung nachwachsender Rohstoffe in einer biobasierten Wirtschaft insgesamt erweitert und die herausragende Stellung des Industriestandortes Deutschland in diesem Sektor dauerhaft abgesichert werden – www.dbfz.de.