Allgemeine Geschäftsbedingungen / Technische Mindestanforderungen
Das DBFZ definiert technische Mindestanforderungen für den IT Bereich zur Standardisierung und Qualitätssicherung für alle Beschaffungen, Planungen, Verträge und Bauprozesse. Alle hier befindlichen Dokumente beschreiben die Mindestanforderungen für den jeweiligen Bereich.
Hardware
- Clientsysteme Arbeitsplatz (PCs und Notebooks)
- Clientsysteme Messplatz und Versuchsanlagen
- Serversysteme
Software
Infrastruktur