Politische und rechtliche Rahmenbedingungen

Die übergeordneten und damit alle Sektoren umfassenden Klimaziele werden weltweit verhandelt und sind durch das Klimaschutzabkommen der Vereinten Nationen, die Klimarahmenkonvention, vereinbart. Für die Europäische Union erfolgt die Umsetzung dieses Abkommens wiederum im Rahmen des Green Deal bzw. des European Climate Law sowie in Deutschland im Klimaschutzgesetz. In diese Rahmenbedingungen ordnen sich die meisten der nachfolgend beschriebenen gesetzlichen Vorgaben ein oder beziehen sich explizit darauf. Die Instrumente unterscheiden sich dabei in ihrer Verbindlichkeit. Internationale Vereinbarungen beziehen sich überwiegend auf transnationale Verkehrsmittel wie Luft- und Schifffahrt. Lediglich beim Transport gefährlicher Güter sind für alle Verkehrsmittel übergreifende Bestimmungen festgelegt, welche dann auf Länderebene wiederum in die entsprechenden Gesetze integriert wurden.

Die Europäische Union setzt den Rahmen für den Anteil an erneuerbaren Energien und Kraftstoffen im Verkehr, die damit verbundene THG-Vermeidung und deren Besteuerung sowie für Regelungen zur Kraftstoffqualität und den Umgang mit chemischen Stoffen. Für Fahrzeuge werden Zulassungen und öffentliche Beschaffungen geregelt sowie Infrastruktur für deren Anpassung auf alternative Kraftstoffe vorgegeben. Die nationalen Gesetze beziehen sich in vielen Teilen auf die genannten internationalen Vereinbarungen und europäischen Vorgaben und setzen den verbindlichen Rechtsrahmen. Die Abbildung zeigt eine Übersicht über die wesentlichen Rahmenbedingungen für erneuerbare Energien im Verkehr sowie deren Zusammenhang. Neben der räumlichen Bezugsebene (horizontal) erfolgte eine Zuordnung zu den Kategorien Kraftstoffe, Fahrzeuge und Infrastruktur (vertikal). Je nach Kategorie gibt es dabei unterschiedlich übergreifende Verknüpfungen und direkte Abhängigkeiten. Durch Gruppierungen werden zudem inhaltliche Zugehörigkeiten oder Nachrangigkeiten verdeutlicht.

© DBFZ 2023, Quelle: Naumann, K.; Dögnitz, N.; Schröder, J. (2023): Politischer und rechtlicher Rahmen. In: doi.org/10.48480/19nz-0322 Abbildung 1-1

Die THG-Vermeidung gemäß der deutschen Quote im Verkehrssektor (BImSchG) berechnet sich grundsätzlich aus dem Verhältnis von (realen) Emissionen im Verkehr gegenüber einem Referenzwert (siehe untenstehende Abbildung mit integrierter Formel, eine gegenüber dem DBFZ-Report 44 detailliertere Darstellung). Die Emissionen im Zähler werden als Summe der jeweils eingesetzten energetischen Menge des Kraftstoffes multipliziert mit dessen spezifischem Emissionsfaktor (oder einem Standardwert) unter Berücksichtigung von Mehrfachanrechnungen und eventuellen Faktoren der Antriebseffizienz berechnet. Der Referenzwert im Nenner stellt wiederum die Summe aller im Zähler berücksichtigten Energiemengen, inklusive eventueller Mehrfachanrechnungen, multipliziert mit dem Basiswert von 94,1 kg CO2-Äq./GJ dar. Bis zum Verpflichtungsjahr 2026 werden zudem vorgelagerte Emissionsminderungen (engl.: Upstream Emission Reduction – UER) bis maximal 1,2 % in der Quote berücksichtigt.

© DBFZ 2023, Quelle: Naumann, K.; Dögnitz, N.; Schröder, J. (2023): Politischer und rechtlicher Rahmen. In: https://doi.org/10.48480/19nz-0322 Abbildung 1-4
 

© DBFZ 2022, Autorin: Karin Naumann

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