Ökologische Aspekte der Nachhaltigkeit

Erneuerbare Kraftstoffe bedürfen einer Nachhaltigkeitszertifizierung, um auf die nationale THG-Minderungsquote sowie auf den von der EU geforderten Mindestanteil erneuerbarer Energien angerechnet zu werden. In der folgenden Abbildung sind die THG-Emissionen der kommerziell verfügbaren erneuerbaren Kraftstoffoptionen im Straßenverkehr, für die eine Anrechnung auf die THG-Quote im Jahr 2020 beantragt wurde, dargestellt. Die Werte stammen demnach von Kraftstoffen, die ein Nachhaltigkeitszertifikat erhalten haben. Daneben sind in der Abbildung auch die Standardwerte für kommerziell verfügbare erneuerbare Flugkraftstoffe aus dem ISCC-CORSIA-Systemdokument dargestellt. Für die THG-Emissionen aus dem Einsatz von Strom sind zum einen die THG-Werte des deutsches Strommixes und zum anderen der THG-Wert aus der Wind-Offshore-, Wind-Onshore- und der Photovoltaik-Stromerzeugung dargestellt. Die THG-Emissionen beziehen sich nur auf den Energiegehalt des Kraftstoffs. Der Einsatz in den unterschiedlichen Antriebssystemen ist nicht berücksichtigt. Zudem sind die Mindest-THG-Einsparungen für Biokraftstoffe im Straßenverkehr gegenüber dem im Jahr 2020 gültigen fossilen Vergleichswert von 83,8 g CO2‑Äq./MJ aus der RED von 50 % bzw. 60 % dargestellt. Die THG-Einsparerfordernis für nachhaltige Flugkraftstoffe von 10 % gegenüber dem fossilen Vergleichswert von 89 g CO2‑Äq./MJ aus dem ISCC-CORSIA-Zertifizierungssystem ist ebenso eingezeichnet.

Im gesamten Vergleich der kommerziell verfügbaren erneuerbaren Energieträger sind mit der Nutzung von Strom aus erneuerbaren Quellen, so zum Beispiel aus Windkraft für die Elektromobilität, die geringsten THG-Emissionen verbunden. Wird allerdings der Stromerzeugungsmix anstelle von reinem erneuerbarem Strom genutzt, so werden die meisten THG-Emissionen ausgestoßen. Bei einem Vergleich der THG-Emissionen der Biokraftstoffe im Straßenverkehr wird deutlich, dass Biomethan als CNG vor Bioethanol und vor Biomethan als LNG die geringsten THG-Emissionen aufweist, was auch auf den hohen Anteil an rest- und abfallstoffbasierten Rohstoffen zurückzuführen ist. FAME weist in Summe mittlere THG-Emissionen auf. Die höchsten THG-Emissionen werden von HVO, Pflanzenölen und dem neu in der Quote angerechneten Biomethanol erreicht. Jedoch erfüllen alle kommerziell verfügbaren Biokraftstoffe im Straßenverkehr die geforderten Mindest-THG-Minderungen – sonst hätten sie nicht auf die THG-Quote angerechnet werden dürfen. Die geringsten THG-Emissionen unter den Biokraftstoffen wurden im Jahr 2020 von Biomethan aus Rest- und Abfallstoffen, Bioethanol aus Mais und Zuckerrohr und von FAME aus Altspeiseölen und -fetten (UCO) erzielt.

Die dargestellten Standard-THG-Emissionen der HEFA-Flugkraftstoffe sind zwar ebenfalls dort aufgezeigt. Sie können aber nicht mit den tatsächlichen THG-Emissionen der Biokraftstoffe aus dem Straßenverkehr verglichen werden, da sie generische Durchschnittswerte darstellen. Innerhalb dieser Standardwerte der Biokerosine wird aber auch deutlich, dass die rest- und abfallstoffbasierten Kerosine potenziell geringere THG-Emissionen aufweisen als die anbaubiomassebasierten Kerosine. Alle HEFA-Flugkraftstoffe können mit ihren Standardwerten die geforderte THG-Einsparung des ISCC-CORSIA-Zertifizierungssystems erreichen.

© DBFZ 2022, Quelle: Meisel, K.; Thuneke, K.; Remmele, E.; Bauer, C.; Sacchi, R. (2022): Ökologische Aspekte der Nachhaltigkeit. In: https://doi.org/10.48480/19nz-0322 Abbildung 7-2