Anwendung von erneuerbaren Energieträgern

Aktuell werden in den 27 EU-Staaten erneuerbare Energieträger in der Regel als Beimischung zu fossilen Kraftstoffen eingesetzt, um die europäischen Ziele von erneuerbaren Energien im Verkehrssektor zu erreichen. Die verbreitetsten Beimischungsanteile im Transportsektor finden im straßengebundenen Verkehr Anwendung und liegen bei

  • maximal 7 % v/v Biodiesel (FAME) zu fossilem Diesel (B7),
  • maximal 5 % v/v Bioethanol zu Ottokraftstoff (E5),
  • maximal 10 % v/v Bioethanol zu Ottokraftstoff (E10),
  • einem unbestimmten Anteil bis hin zu einem vollständigen Ersatz von Erdgas durch erneuerbares Methan sowie
  • einem unbestimmten Anteil bis hin zur vollständigen Substitution des nationalen Stromangebotes durch erneuerbaren Strom.

Darüber hinaus werden in einigen Mitgliedstaaten auch höhere Beimischungen bzw. reine erneuerbare Energieträger genutzt, die folgende Abbildung gibt hierzu einen Überblick.
 

© DBFZ 2022, Quelle: Schröder, J.; Remmele, E.; Thuneke, K. (2022): Anwendung von erneuerbaren Energien im Verkehr. In: https://doi.org/10.48480/19nz-0322 Abbildung 6-1

Der Bericht geht im Abschnitt Anwendung im weiteren Verlauf auf Aspekte zu verfügbaren Kraftstoffnormen und -kennzeichnungen, Kraftstoffqualitäts­parametern, sicherheitsrelevanten Aspekten im Umgang mit den Energieträgern, Anforderungen an die Tank- und Verteilinfrastruktur und die motorische Nutzung von erneuerbaren Energieträgern ein.