Mittel- und Langfristszenarien

Übersicht zum Setting der Mittelfristszenarien 2030

Für die Mittelfristszenarien besteht das Ziel darin, die Wirkung der bereits verankerten politischen Instrumente und sonstiger sich abzeichnender Rahmenbedingungen bis 2030 zu analysieren. Die Klimaschutzziele nach Klimaschutzgesetz werden dabei nicht als Randbedingungen gesetzt. Verglichen wird dann der 2030er Horizont aus den Mittelfristszenarien mit den Entwicklungen aus den Langfristszenarien, in denen die Klimaneutralität als Bedingung erfüllt sein muss. Aus dem Vergleich können Rückschlüsse gezogen werden, ob die derzeitig vorgesehenen Instrumente und Rahmenbedingungen ausreichend sind um langfristig die Klimaschutzziele zu erreichen.

Unter den verankerten politischen Instrumenten werden zum Beispiel die Mindestanteile an erneuerbaren Energien im Strom-, Wärme- und Verkehrssektor z.B. in Form der THG-Quote und die CO2-Bepreisung im europäischen und nationalen Emissionshandelssystem als zu erfüllende Randbedingungen gesetzt.

Die sonstigen nicht variablen Parameter zur Beschreibung des Energiesystems wurden bis 2030 im Trend fortentwickelt. Die variablen Modellparameter wurden entsprechend des Szenario-Narrativs auf ihre Basisgröße, auf einen reduzierten/erhöhten Wert oder auf die minimale/maximale Ausprägung gesetzt.

 


Übersicht zum Setting der Langfristszenarien 2050

Für die Langfristszenarien wurde ein Zielbild der Bioenergie im Energiesystem bis 2050 unter Berücksichtigung der Sustainable Development Goals entwickelt. Hierfür haben wir uns von den derzeitig verabschiedeten und mittelfristig wirkenden politischen Instrumenten wie Mindestanteile an erneuerbaren Energien (z.B. THG-Quote) gelöst und das Zielbild unabhängig davon erstellt.

Wichtigste Zielbedingung ist das Einhalten des Treibhausgasemissionsziels von Null CO2-Äquivalenten in Summe über die betrachteten Sektoren Energie, Gebäude, Industrie (energiebedingt) und Verkehr. Bilanziert wurden dabei ausschließlich positive Treibhausgasemission. Negative Emissionen wie beispielsweise über CCS (carbon capture and storage) oder BECCS (bioenergy with carbon capture and storage) wurden nicht berücksichtigt. Die zulässigen Treibhausgasemissionen, die aus dem Klimaschutzgesetz stammen bzw. abgeleitet sind, bilden eine Randbedingung im Modell.

 


Die verschiedenen Langfristszenarien wurden hinsichtlich der Wirkungen von Instrumenten und Randbedingungen auf die Bioenergie auf dem Weg zur Klimaneutralität analysiert. Instrumente und Randbedingungen sind im Wesentlichen veränderte Biomasseverfügbarkeiten, eine veränderte Ausgestaltung von Politikinstrumenten und unterschiedliche Technologieentwicklungen. Ein Auszug aus den untersuchten Szenarien, auf die bei der Ergebnisinterpretation eingegangen wird, ist folgend dargestellt.