Bioenergie im derzeitigen und zukünftigen deutschen Energiesystem

Bioenergie leistet derzeit einen Beitrag zur Deckung der Energiebedarfe im Verkehrs-, Wärme- und Stromsektor und kann dies neben alternativen erneuerbaren und fossilen Erfüllungsoptionen auch zukünftig tun.

In den Szenarienmodellierungen werden verschiedene Bioenergieoptionen als Erfüllungsoption zur Deckung der Residuallast und zum Ausgleich der fluktuierenden erneuerbaren Energien in der Stromerzeugung betrachtet. Im Wärmesektor können Bioenergietechnologien zur Deckung des Energiebedarfs in drei Sektoren eingesetzt werden: Industrie (Nieder-, Mittel- und Hochtemperatur), Gebäude (private Haushalte, Gewerbe und Handel) und Fernwärme. Innerhalb des Verkehrssektors können Biokraftstoffe zu 6 Teilsektoren beitragen: Straßenpersonenverkehr, leichte und schwere Nutzfahrzeuge, Luftfahrt, Schiene, Binnenschiffe und Überseeschiffe.


Nach dem deutschen Klimaschutzgesetz bestehen sektor-spezifische Klimaschutzziele. Bioenergie kann zur Erfüllung der Klimaschutzziele in den Sektoren Energiewirtschaft, Gebäude, Industrie und Verkehr beitragen. Für die Emissionsinventarisierung nach Kyoto-Protokoll werden nur die in den Sektoren emittierten direkten THG-Emissionen (z.B. CO2-Emissionen aus der Verbrennung fossiler Energieträger) berücksichtigt. Biogene CO2-Emissionen, z. B. aus der Verbrennung von Biomasse oder Biokraftstoffen, werden im Gegensatz zu fossilen CO2-Emissionen nicht in die Emissionsbilanzierung einbezogen und gelten somit als klimaneutral.