EEG-Monitoring: Flexibilisierungspotenzial bei Bestandsanlagen

06.06.2025
Ein Monitoring untersucht regelmäßig die Wirksamkeit des Erneuerbare-Energien-Gesetzes. Im aktuellen Evaluationsbericht wurden unter Mitarbeit des DBFZ bisher ungenutzte Flexibilisierungspotenziale aufgezeigt.
Die Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energiequellen wurde erstmals im Jahr 2000 durch das damals neu eingeführte Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geregelt. Nachdem es einige Jahre seine Wirkung entfalten konnte und mit der Zeit ein Anstieg der Einspeisung aus Strom verschiedener Quellen zu verzeichnen war, kam die Notwendigkeit auf, die Wirkung der geregelten Maßnahmen sowie eventuell notwendige Anpassungen und Nachsteuerungen genauer zu untersuchen. Zu diesem Zweck wurde seit 2011 ein jährlicher Bericht zum Monitoring der Wirkung des EEG angefertigt, welcher neben den eingespeisten Energiemengen und der installierten Leistung auch weitere Parameter, wie beispielsweise die Kosten je Energiequelle, aufzeigt. Das DBFZ ist bereits seit vielen Jahren mittelbar oder direkt an der Erstellung des Monitoringberichts für den Bereich Biogas, Klär-, Deponie und Grubengas eingebunden. Auch der Bereich Biomethan und die dadurch stärker werdende Sektorkopplung zum Wärme-, Gas- und Verkehrsbereich ist dadurch abgedeckt.
Zur Zeit unterstützt das DBFZ im Verbundvorhaben mit dem Fraunhofer IEE Kassel (Projektleitung) und ESE das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) mit fundierten und umfassenden wissenschaftlichen Informationen zur Stromerzeugung aus Biomasseanlagen, die als Grundlage für den Entwurf des EEG-Erfahrungsberichtes verwendet werden können.
Im Februar 2025 wurde der aktuelle Evaluationsbericht veröffentlicht. Der Bericht dokumentiert die Entwicklung der Biomasseanlagen in Deutschland und enthält u. a. Kostenbetrachtungen zur Ausgestaltung des zukünftigen Förderregimes. Insbesondere Bestandsanlagen weisen relevante Flexibilisierungspotenziale auf. So wurden für ausgewählte Anlagenkonzepte mögliche Anpassungen im Ausschreibungsdesign betrachtet, die zur Weiterentwicklung der Flexibilisierungsinstrumente im EEG eingesetzt werden können. Die Ergebnisse der Kostenbetrachtungen zeigen, dass sich bei einer Variante der 3-fachen Überbauung (~ 3.000 Bh/a) ein notwendiger Flexibilitätszuschlag von mindestens 100 €/kW ergibt, während eine Variante mit der 4-fachen Überbauung (~ 2.500 Bh/a) einen Mindest-Flexzuschlag von 125 €/kW erforderlich macht. Eine Umstellung der Förderung auf niedrigere Betriebsstunden sollte mit einer Anhebung des Flexibilitätszuschlages einhergehen, um Kostensteigerungen angemessen kompensieren zu können. Wird eine jährlich gestufte Absenkung der Betriebsstunden angestrebt, wird empfohlen die Höhe des Flexzuschlages am angestrebten Flexibilisierungsgrad auszurichten, um stärkere Anreize zur Flexibilisierung der Anlagen zu setzen.
Zur Festlegung der Höchstwerte für Biomasseanlagen in den Ausschreibungsrunden der Bundesnetzagentur (BNetzA) wurde u. a. auf die Kostenbetrachtungen des Evaluationsberichtes verwiesen.
Detaillierte Informationen finden Sie im Bericht vom Februar 2025 unter folgendem Link: Projektbericht EEG-Monitoring.
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