Befragung zum Betrieb von Anlagen zur Energieerzeugung aus Biomasse
Mit der Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) zum 1. Januar 2009 haben sich die Rahmenbedingungen für die Stromerzeugung aus Biomasse deutlich verändert. Für das Jahr 2012 steht eine erneute Novellierung des Gesetzes an.
Im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit wird vom DBFZ die Anwendung des Gesetzes wissenschaftlich untersucht. Ziel ist es, die Praxis der Vergütung von Strom aus Biomasse auf der Basis des EEG an die Bedürfnisse der Anlagenbetreiber anzupassen und zu ermitteln, ob die mit dem Gesetz verfolgten Ziele in der Realität erreicht werden.
Im Rahmen der wissenschaftlichen Untersuchungen wird auch in diesem Jahr eine Betreiberbefragung durch geführt. Interessierte Betreiber können sich den Fragebogen hier downloaden. Der Fragebogen kann nach Beantwortung der Fragen per Fax (0341


